Energieausweis
Seit der novellierten Fassung der EnEV im Jahr 2009, sind Gebäudeeigentümer verpflichtet, bei Vermietung oder Verkauf der Immobilie einen Energieausweis vorzulegen. Es besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Wahl, den Energieausweis nach dem Energieverbrauch oder dem Energiebedarf auszustellen.
Beim Energieausweis der nach dem Energieverbrauch erstellt wird, werden die Energiekosten (Erdgas, Heizöl, Nahwärme, Biomasse, etc.) der Energieversorger, über mindestens den letzten 3- zusammenhängenden Jahre ausgewertet. Dabei spielt das Nutzverhalten eine wesentliche Rolle und kann im Positiven wie im negativen Sinne, die eigentliche Qualität des Gebäudes in starkem Maße überdecken.
Ein Energieausweis der nach dem Energiebedarf erstellt wurde ist für alle Gebäude möglich und zulässig. Hier wird der Bedarf nach Aufstellung sämtlicher Bauteile rechnerisch ermittelt. Es ist ein orts-, klima- und nutzerunabhängiges Dokument, das einen guten Vergleich von Gebäuden untereinander ermöglicht. Eine Abschätzung des reellen Energieverbrauchs eines Gebäudes ist damit nur bedingt möglich.
Seit einer weiteren Novellierung der EnEV im Jahr 2014, dürfen Energieausweise nur noch von berechtigten Personen ausgestellt werden. Damit verbunden wurden auch die individuellen Registrierungsnummern für Energieausweise eingeführt, die bei der zuständigen Behörde (Registrierstelle) zu beantragen sind. Wir sind registriert, zugelassen und berechtigt, alle Arten von Energieausweisen für Wohn- und Nichtwohngebäude auszustellen.