Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG)
Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz ist ein deutsches Bundesgesetz, das neben dem die Stromerzeugung betreffenden Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und dem die Verwendung von erneuerbaren Energien im Bereich der Kraftstoffe regelnden Biokraftstoffquotengesetz den Ausbau erneuerbarer Energien im Wärme- und Kältesektor bei der energetischen Gebäudeversorgung vorantreiben soll. Es trat am 1. Januar 2009 in Kraft. Das Gesetz ist Teil des von der Bundesregierung am 5. Dezember 2007 beschlossenen Integrierten Energie- und Klimaprogramms (IEKP) und führt erstmals bundesweit eine Pflicht zur Verwendung von erneuerbaren Energien beim Neubau von Gebäuden ein (so genannte Nutzungspflicht gem. § 3 Abs. 1 EEWärmeG). Das Gesetz griff einer später zu den erneuerbaren Energien ergangenen Richtlinie der EU vom 23. April 2009[1] vor, die unter anderem die Einführung einer Nutzungspflicht für erneuerbare Energien bei der Wärme- und Kälteerzeugung sowohl für neue als auch unter bestimmten Voraussetzungen für alte Gebäude bis zum 31. Dezember 2014 den Mitgliedsstaaten auferlegt (Art. 13 Abs. 4).
Energieeinsparverordnung (EnEV) Die Energieeinsparverordnung ist ein Teil des deutschen Wirtschaftsverwaltungsrechtes. Der Verordnungsgeber schreibt darin auf der rechtlichen Grundlage der Ermächtigung durch das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) Bauherren bautechnische Standardanforderungen zum effizienten Betriebsenergiebedarf ihres Gebäudes oder Bauprojektes vor. Die EnEV gilt für Wohngebäude, Bürogebäude und gewisse Betriebsgebäude, während andere ausgenommen sind.
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Die Kreditanstalt für Wiederaufbau ist die weltweit größte nationale Förderbank. Ihre Gründung erfolgte im Jahr 1948 auf der Grundlage des Gesetzes über die Kreditanstalt für Wiederaufbau als Anstalt des öffentlichen Rechts. Die KfW und ihre Töchter DEG, KfW IPEX-Bank und FuB bilden die KfW Bankengruppe.